Beteiligung

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Demokratie für mich - Werte und Normen in Deutschland

Teil 6/6: Beteiligung

Sich politisch Beteiligen, Wählen gehen: das ist in Nordrhein-Westfalen auch Ausländern möglich, denn in vielen Gemeinden gibt es Integrationsräte. Auch wenn Asylbewerber vor ihrer Anerkennung noch nicht wählen dürfen: was halten Sie davon? Welche Erfahrungen haben sie damit in ihrer Heimat gemacht?

"In Eritrea habe ich bis jetzt noch nie Wahlen gesehen. Bis jetzt bleibt der Präsident immer", erzählt Solomon Abraham. "Wenn man von den Taliban beim Wählen erwischt wird, schneiden sie einem den Finger ab", berichtet Mohammad Asif aus Afghanistan. "Ein Problem ist, dass die Wähler teilweise bestochen werden", sagt Sokrates Solavy zur Lage im Kosovo.

Und wie finden sie die Situation in Deutschland? "Ich hatte noch nicht die Gelegenheit zu wählen. Wenn ich allerdings die Möglichkeit bekomme, mich politisch zu engagieren, dann finde ich das toll", sagt der Afghane Solbnolin Sharbonali. "Wenn es einen Rat geben würde, wo ich mitarbeiten könnte und meine Meinung mit einfließen könnte, wäre ich sofort dazu bereit", ergänzt Marzieh Oszbek, ebenfalls aus Afghanistan.

Rechtliche Grundlage der Integrationsräte in Nordrhein-Westfalen ist der 27 der Gemeindeordnung des Landes. Wichtige Auszüge daraus:

  • Abs.1: In einer Gemeinde, in der mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu bilden. [...]
  • Abs.3: Wahlberechtigt ist, wer [...] 16 Jahre alt [ist und] sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig [aufhält].
  • Abs.4: Nicht wahlberechtigt sind Ausländer, [...] die Asylbewerber sind.

Filmographische Angaben

Dokumentation
Deutschland, 2016
Schlagworte: Migration und Integration, Nordrhein-Westfalen, Recht/Grund- und Menschenrechte

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