Was ist ein Einwohnerantrag?

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Kommunalpolitik kurz erklärt

Teil 2/10: Was ist ein Einwohnerantrag?

Wie können Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde ein Anliegen in den Gemeinderat einbringen? In unter einer Minute klärt dieser Clip der Reihe „Kommunalpolitik kurz erklärt“ über die Voraussetzungen für einen Einwohnerantrag auf.

Einwohnerantrag nach § 25 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mit dem Einwohnerantrag können Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde ein Anliegen in den Gemeinderat einbringen, über den er zwingend entscheiden muss. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen erforderlich.

Stellen kann den Antrag jede Person aus der Einwohnerschaft, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt und mindestens 14 Jahre alt ist. Der Antrag muss schriftlich an den (Ober-)Bürgermeister oder die (Ober-)Bürgermeisterin einer Gemeinde gestellt werden und mindestens drei Personen nennen, die für das Anliegen vertretungsberechtigt sind. Der Antrag muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten. Zudem darf in den vergangenen 12 Monaten kein Antrag in derselben Angelegenheit gestellt worden sein.

Ferner ist eine Unterschriftenliste der den Antrag unterstützenden Personen erforderlich. Von diesen Personen müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift angegeben sein. In kreisangehörigen Gemeinden müssen mindestens 5 % der Einwohnerinnen und Einwohner (aber maximal 4.000), in kreisfreien Städten mindestens 4 % der Einwohnerinnen und Einwohner (aber maximal 8.000) den Antrag unterzeichnen.

Stand: April 2022

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Filmographische Angaben

Animationsfilm
Deutschland, 2021
Produktion: General-Anzeiger Bonn
Schlagworte: Politisches System, Wahlen und Beteiligung