Die EU und ich

Kurz und knapp: Die EU, das Klima und wir!

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Manche Regelungen, die auch uns in Nordrhein-Westfalen betreffen, hat die EU beschlossen. Wie zum Beispiel die Klimaneutralität bis 2050. Dies ist nur ein Beispiel, das zeigt, dass die EU hinter so manchen Vorgaben steckt, die uns konkret im Alltag betreffen.

Aber auch wir haben es in der Hand, die EU zu beeinflussen. Was damit zusammenhängt und welche Möglichkeit wir haben, die EU mitzugestalten, zeigt dieser Film.

Fragen rund um die EU in unserem Alltag

Die EU ist mittlerweile in über 30 Politikfeldern tätig, z.B. im Bereich Verbraucherschutz, der Umwelt- und Klimapolitik, dem Gesundheitswesen oder dem Kulturbereich. Daher gibt es auch jede Menge Entscheidungen der EU, die unseren Alltag betreffen. Diese Entscheidungen hat übrigens nicht die Brüsseler Bürokratie getroffen: Zwar macht die Europäische Kommission die Vorschläge, zustimmen und damit entscheiden tun aber das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU.

Hier einige Beispiele:

1. Roaming
Seit dem 30. April 2016 gilt: Jeder Handyvertrag, der in einem EU-Land geschlossen wurde, gilt genauso auch in jedem anderen EU-Land. Die Extra-Gebühren für Telefonieren oder Surfen im EU-Ausland sind entfallen.

2. Unser Trinkwasser
Mit der Neufassung der EU-Trinkwasser-Richtlinie im Dezember 2020 stärkt die EU das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf sauberes Trinkwasser. Die Richtlinie enthält z.B. strengere Richtwerte für Blei, hormonverändernde Stoffe oder Mikroplastik im Trinkwasser. Außerdem soll sie den kostenlosen Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum verbessern. Trinkwasserspender auf öffentlichen Plätzen sollen z.B. zukünftig zum Stadtbild gehören (zur Pressemitteilung  der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland). Die Richtlinie geht übrigens auf die europäische Bürgerinitiative "Right2Water" zurück. Nachdem rund 1,6 Mio. Menschen aus 25 EU-Ländern die Initiative unterzeichnet hatten, war die Europäische Kommission verpflichtet, Stellung zu beziehen, und schlug die Überarbeitung der Richtlinie vor. 

3. Verbot von dünnen Plastiktüten im Einzelhandel
Zu viel Plastikmüll gilt als eines der größten globalen Umweltprobleme. Seit 2022 gibt es in Supermärkten und anderen Läden im Kassenbereich deshalb keine Einweg-Plastiktüten mehr. Das geht auf eine EU-Richtlinie für Kunststofftragetaschen zurück. Ihr Ziel: Bis 2025 sollen die Bürgerinnen und Bürger der EU nur noch durchschnittlich 40 Plastiktüten pro Jahr verwenden. Die Richtlinie stellt den Mitgliedsstaaten frei zu entscheiden, wie sie dieses Ziel erreichen möchten. Möglich sind Verbote, aber auch höhere Steuern oder Abgaben, die eine Verwendung von Einwegtüten teurer und unattraktiver machen.   

In Deutschland gab es zunächst eine freiwillige Vereinbarung mit dem Einzelhandelsverband, wonach diese Einwegtüten kostenpflichtig wurden. Eine Auswertung des Umweltbundesamtes zeigte: Zwischen 2016 und 2020 ist der Pro-Kopf-Verbrauch tatsächlich gesunken. Mit 46 Tüten pro Person und Jahr war das Ziel der EU-Richtlinie aber noch nicht erreicht. Daher hat der Bundestag Einweg-Plastiktüten ab dem 1. Januar 2022 verboten. Noch nicht erhoben wurde, ob der Pro-Kopf-Verbrauch der Tüten nach dem Verbot weiter gesunken ist.

Von dem Verbot ausgenommen sind die ganz leichten Tüten, mit denen im Supermarkt verderbliche Waren wie Obst, Gemüse oder Fleisch verpackt werden können – obwohl diese Tüten zum angestrebten Pro-Kopf-Verbrauch von 40 dazugehören. Befürchtet wird jedoch, dass bei einem Verbot auch dieser Tüten die Industrie dazu übergehen würde, mehr Obst, Gemüse und Fleisch als bisher in Plastikschalen vorverpackt auszuliefern. Dadurch würde das Aufkommen von Plastikmüll insgesamt wohl steigen (zur Information bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen).

4. Das Glühbirnen-Verbot
Die Idee: Durch energiesparende Halogen- und LED-Lampen Strom sparen und die Umwelt schützen. Die Bilanz? Umstritten. 2009 kam in der EU mit der sogenannten Ökodesign-Richtlinie das Aus für die alte Glühbirne. Laut der EU-Kommission spart seit dem jeder Haushalt durchschnittlich 25 Euro Stromkosten im Jahr und trägt so zur Erreichung der EU-Klimaziele bei (zur Website  der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland). Kritikerinnen und Kritiker führen z.B. an, dass die Entsorgung der Engergiesparlampen nicht gut funktioniert. Viele Energiesparlampen, die giftiges Quecksilber enthalten, landen einfach im Hausmüll (zum Artikel beim NDR).

5. Absicherung von Pauschalreisen
Eine Pauschalreise gebucht, aber der Reiseveranstalter ist auf einmal pleite? In diesem Fall bleiben die Kundinnen und Kunden dank einer EU-Richtlinie nicht auf ihren Kosten sitzen. Sie haben Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Zahlungen und z.B. einen Rücktransport, wenn sie sich gerade auf der Reise befinden. Seit 2018 müssen Reiseveranstalter nämlich eine Versicherung abschließen, die im Insolvenzfall greift.

Übrigens: Manche erinnern sich vielleicht daran, dass im Fall der Thomas Cook-Pleite 2019 die Bundesregierung für Kosten von Reisenden aufgekommen ist - wieso war das nötig, wenn es eine EU-Verordnung dazu gibt? Das lag daran, dass Deutschland die EU-Richtlinie nicht gänzlich umgesetzt hatte. In der deutschen Umsetzung waren die Versicherungssummen der Reiseanbieter begrenzt und reichten im Fall von Thomas Cook nicht aus. Weil die Reisenden aber laut EU-Recht Anspruch auf ihr Geld hatten, hätten sie die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen können. Dem ist Deutschland mit den Zahlungen zuvorgekommen (mehr Informationen auf Your Europe).

6. Europäische Grundverordnung zum Datenschutz (DSGVO)
Die DSGVO schafft seit dem 25. Mai 2018 einheitliche Standards im Datenschutz. Bürgerinnen und Bürger haben nun mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten, zum Beispiel das Recht auf Auskunft oder bessere Chancen, Daten löschen zu lassen. Praktisch wirkt die DSGVO weit über die EU-Grenzen hinaus. So haben sich viele chinesische und amerikanische Unternehmen angepasst, um weiterhin auf dem europäischen Markt vertreten zu sein.

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Freier Personenverkehr: Was habe ich als EU-Bürgerin oder EU-Bürger davon? Schafft die Abschaffung von Grenzkontrollen Probleme? Unser Clip beantwortet diese Fragen kurz und kompakt.

Übrigens: Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU am 31. Januar 2020 ist der freie Personenverkehr eingeschränkt. Bei der Ein- und Ausreise gibt es nun wieder Passkontrollen. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in Großbritannien leben und arbeiten wollen, brauchen eine Niederlassungs- und Arbeitserlaubnis. Zahlreiche Fach- und Arbeitskräfte mussten das Land seit dem EU-Austritt verlassen. Auch das hat eine der größten Volkswirtschaften der Welt erheblich geschwächt. Mehr dazu lesen Sie bei der Bundeszentrale für politische Bildung.

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Das Programm Erasmus+ ermöglicht jungen Menschen, Erfahrungen im EU-Ausland zu nutzen. Die EU übernimmt eventuelle Gebühren für Studium oder Schulbesuch und zahlt einen Zuschuss zu den Kosten für das tägliche Leben.

Das nehmen junge Menschen in NRW gern in Anspruch. Im Förderzeitraum 01.06.2020 bis 31.05.2022 waren nach Angaben des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) knapp 8.300 Studierende von nordrhein-westfälischen Universitäten mit Erasmus+ im Ausland unterwegs, davon mehr als 1.000 für ein zum Studium gehöriges Praktikum. Etwa 6.500 Männer und Frauen haben nach Auskunft des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) im Jahr 2020 einen Teil ihrer Berufsausbildung im EU-Ausland absolviert.

Die beliebtesten Länder bei Studierenden sind übrigens Spanien, Frankreich und Großbritannien. Bei den Auszubildenden entscheiden sich die meisten für Großbritannien, gefolgt von Spanien und Irland.

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Im Nachbarland arbeiten oder einkaufen? Unser Clip verrät mehr zu den Freiheiten, die uns die EU bietet.

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Der EU-Haushalt belief sich im Jahr 2023 auf rund 186,6 Milliarden Euro, rund 4 Milliarden Euro mehr als im Jahr zuvor. Das ist weniger, als vielen Mitgliedsstaaten zur Verfügung steht. Deutschland gab 2023 etwa 476 Milliarden Euro aus. Selbst das kleine Belgien hatte Ausgaben in Höhe von rund 326 Milliarden Euro.

Die EU-Mitgliedstaaten leisten unterschiedlich hohe Beiträge zum EU-Haushalt. Als eines der größten und wirtschaftsstärksten Mitgliedsstaaten steuert Deutschland etwa zehn Prozent des EU-Budgets bei und ist damit größter Nettozahler vor Frankreich (rund fünf Prozent). Gemessen an der Wirtschaftsleistung und der Bevölkerungszahl zahlen aber andere Mitgliedstaaten ähnlich viel, wie  diese Grafik der Bundeszentrale für politische Bildung veranschaulicht.

Durchschnittlich kostet der EU-Haushalt übrigens für jeden Bürger und jede Bürgerin weniger als eine Tasse Kaffee am Tag.  

Diese und weitere Infos rund um den EU-Haushalt können Sie auch auf der Seite der EU-Kommission nachlesen (auf deutsch).

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Zwischen 2021 und 2027 erhält Nordrhein-Westfalen mindestens 2,5 Milliarden Euro von der EU.

  • 1,3 Milliarden Euro stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Er unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung der einzelnen Regionen. Die Fördermittel stehen beispielsweise für Unternehmen und Projekte zur Verfügung, die neue Technologien entwickeln und herstellen. Weitere 550 Millionen Euro stehen über den Just-Transition-Fonds (JTF) für die vom Strukturwandel besonders betroffenen Regionen des nördlichen Ruhrgebiets und des rheinischen Reviers zur Verfügung.
  • 560 Millionen Euro kommen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Hier geht es um Bildung und Beschäftigung, um nachhaltige Entwicklung und Chancengleichheit für die Bürgerinnen und Bürger. So fördert der ESF etwa Anlaufstellen für berufliche Beratung in Nordrhein-Westfalen sowie Projekte, die Jugendliche mit Behinderung auf dem Weg in die betriebliche Ausbildung unterstützen. Über den JTF fließen weitere 120 Millionen Euro speziell in das nördliche Ruhrgebiet und ins rheinische Revier.

Außerdem unterstützt die EU eine nachhaltige und umweltschonende Landwirtschaft, wie beispielsweise den ökologischen Landbau. Das Programm Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird durch das Bundeslandwirtschaftsministerium durchgeführt, so dass die Fördersumme für Nordrhein-Westfalen noch nicht feststeht. Das Vorgängerprogramm Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) hatte hier ein Volumen von 618 Millionen Euro.

Mehr zu den EU-Strukturprogrammen in Nordrhein-Westfalen

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Die Interessen Nordrhein-Westfalens und seiner Menschen sind auf unterschiedliche Art in Brüssel vertreten. Zum Beispiel repräsentieren uns nordrhein-westfälische Mitglieder im Ausschuss der Regionen. Wie der Name schon sagt, versammeln sich in dieser Einrichtung Vertreterinnen und Vertreter der europäischen Regionen. Werden bei einem Gesetzgebungsprozess die Interessen der Regionen betroffen, dann muss die Europäische Kommission eine Stellungnahme des Ausschusses der Regionen einholen und die Regionen nach ihrer Meinung fragen. Das ist z.B. der Fall bei vielen Themen im Bereich Umweltpolitik, Verbraucherschutz oder Kultur.

Außerdem ist Nordrhein-Westfalen auch mit einer Repräsentanz in Brüssel vertreten. Sie sammelt Informationen über die aktuellen Gesetzgebungsprozesse der Europäischen Union mit Relevanz für unser Bundesland und repräsentiert umgekehrt NRW bei der EU.   

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Wenn die EU-Kommission ein neues Gesetz vorschlägt, muss sie oft auch den Europäischen Ausschuss der Regionen um eine Stellungnahme bitten - nämlich immer dann, wenn durch das Gesetz die Regionen und Kommunen betroffen sind. Das ist zum Beispiel der Fall in Politikfeldern wie Gesundheit, Beschäftigung, Verkehr, Energie und Klimawandel oder Kulturförderung.

Auf der Website der Europäischen Union erfahren Sie mehr über die Zusammensetzung und Aufgaben des Ausschusses der Regionen.

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Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich selbst in die europäische Politik einzubringen - auch außerhalb der Wahlen zum Europäischen Parlament.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen oder andere juristische Personen in der EU können z.B. eine Petition beim Europäischen Parlament einreichen, wenn ihr Anliegen in den Politikbereich der EU fällt und sie unmittelbar betrifft (mehr dazu auf der Website des Europäischen Parlaments).

Außerdem gibt es eine Europäische Bürgerbeauftragte, aktuell Emily O'Reilly (Website des:der Bürgerbeauftragten). Wer eine Beschwerde über Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der EU hat, kann sich an sie wenden.

Mit der Europäischen Bürgerinitiative haben alle Bürgerinnen und Bürger außerdem die Möglichkeit, Einfluss auf die Politik der Europäischen Union zu nehmen: Wenn eine Bürgerinitiative mehr als eine Million Unterschriften sammelt, muss sich die Europäische Kommission mit dem Thema beschäftigen. Sie entscheidet darüber, was zu tun ist – und schlägt möglicherweise neue Gesetze vor. Das ist aber leichter gesagt als getan (zum Beitrag beim Deutschlandfunk). Nur wenigen Initiativen ist es bisher gelungen, die nötige Anzahl Unterschriften zu sammeln. Mehr dazu auf der Info-Seite der EU über die Europäische Bürgerinitiative. Ein erfolgreiches Beispiel ist die europäische Bürgerinitiative "Right2Water". Nachdem rund 1,6 Mio. Menschen aus 25 EU-Ländern die Initiative für einen besseren Zugang zu sauberem Trinkwasser unterzeichnet hatten, war die Europäische Kommission verpflichtet, Stellung zu beziehen, und schlug die Überarbeitung der Trinkwasser-Richtlinie vor (zur Pressemitteilung der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland).

Natürlich geht es auch eine Stufe kleiner: Wer einen einfacheren Zugang zur europäischen Politik sucht, kann z.B. Bürgeranfragen an die europäischen Institutionen verschicken oder Kontakt zu den Abgeordneten in unseren Wahlkreisen suchen.

Einen guten Überblick über Partizipationsmöglichkeiten auf europäischer Ebene bietet die Bundeszentrale für politische Bildung.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bildet die Judikative der Europäischen Union. Er soll sicherstellen, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die EU-Institutionen das geltende EU-Recht einhalten und gleichermaßen auslegen. In diesem Zusammenhang kann er auch in Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Institutionen und den Regierungen der Mitgliedstaaten vermitteln.

Als Privatperson oder Unternehmen können Sie sich direkt an den EuGH wenden, wenn Sie von einer bestimmten Entscheidung direkt betroffen sind und Ihnen daraus ein Schaden entsteht. Ansonsten wenden Sie sich zunächst an das zuständige deutsche Gericht – das dann gegebenenfalls den EuGH hinzuziehen wird.

Die meisten Verfahren betreffen keine Privatpersonen.

  • Vertragsverletzungsverfahren richten sich gegen die Verwaltung eines EU-Landes, das EU-Recht nicht anwendet. Diese Verfahren werden durch die EU-Kommission oder ein EU-Land eingeleitet.
  • Vorabentscheidungsverfahren lösen nationale Gerichte aus, wenn deren Fälle EU-Rechtsvorschriften betreffen und sie im Zweifel darüber sind, wie diese Rechtsvorschriften anzuwenden oder auszulegen sind. Sie können  diese Fälle dem EuGH vorlegen und um ein entsprechendes Urteil bitten.  
  • Nichtigkeitsklagen betreffen einzelne EU-Rechtsakte, die möglicherweise gegen die höherrangigen EU-Verträge verstoßen. Die EU-Kommission, der Rat der EU (Ministerkammer) oder das EU-Parlament können den EuGH darum bitten, den strittigen Rechtsakt zu annullieren.
  • Untätigkeitsklagen betreffen das EU-Parlament, den Europäischen Rat (Kammer der Staats- und Regierungschefs) oder die EU-Kommission, wenn sie zu einer Entscheidung verpflichtet  sind – diese aber nicht treffen.

Welche Möglichkeiten Sie noch haben, Ihre Rechte in der EU durchzusetzen, lesen Sie auf der Website der EU-Kommission.

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