Kommunalwahlen 2020

Hintergrund: Zeitschiene zu den Kommunalwahlen 2020

Die nächsten turnusmäßigen Kommunalwahlen finden am 13. September 2020 statt.

Die wichtigsten Daten (aktualisiert am 3.7.2020 aufgrund von Corona-bedingten Änderungen):

27. Juli / 18:00 Uhr
Zeitpunkt, bis zu dem Wahlvorschläge für die Kandidat/innen und / oder Reservelisten eingereicht werden können.

5. August
Letzter Tag für die Entscheidung der Wahlausschüsse über die Zulassung der Wahlvorschläge und Bekanntgabe der Entscheidung durch den Wahlleiter.

8. August
Letzter Tag für die Einreichung einer Beschwerde gegen die Zurückweisung oder die Zulassung eines Wahlvorschlags.

9. August
Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in die Wählerverzeichnisse.

10. August
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt und muss bis zum 23. August abgeschlossen sein.

24. August
Spätester Termin zur öffentlichen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge.

24. bis 28. August
In diesem Zeitraum können die Wählerverzeichnisse eingesehen werden, um die Angaben zur eigenen Person zu prüfen. Der 28. August ist gleichzeitig der letzte Tag um Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses zu erheben - zum Beispiel müssen bisher nicht im Wählerverzeichnis aufgeführte Wahlberechtigte ihre Aufnahme in das Verzeichnis bis zu diesem Zeitpunkt beantragen.

28. August
Wer bei der Kommunalwahl wählen will, muss spätestens ab jetzt seinen (Haupt-)Wohnsitz in der Gemeinde haben (zusätzlich zu den übrigen Voraussetzungen des § 7 KWahlG).

11. September
Letzter Tag, bis zu dem Briefwahlunterlagen beantragt werden können (Posteingang!). Ausnahme: Plötzliche Erkrankung (Frist: 13. September 2020/15:00 Uhr).

13. September
Wahltag: Die Wahllokale in den Wahlräumen sind von 8.00-18.00 Uhr geöffnet. Wahlbriefe müssen bis 16.00 Uhr eingegangen sein. Ab 18.00 Uhr erfolgen erst die Stimmauszählung und dann die Bekanntgabe der vorläufigen Wahlergebnisse.

27. September
Möglicher Stichwahltermin für die Wahl vom 13. September. Die Aufsichtsbehörde kann einen anderen Termin festsetzen, wenn besondere Umstände es erfordern.

 

Quelle: Terminkalender des Landeswahlleiters (pdf, 120kb), siehe auch Unterseite Kommunalwahl 2020 beim Landeswahlleiter.