Kommunalwahlen 2020

Ihr Ziel - Die Bezirksvertretung

In der Bezirksvertretung arbeiten Sie direkt an der Basis. Sie haben unmittelbaren Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern, wissen, was die Leute in Ihrem Bezirk bewegt. Prüfen Sie, ob Sie kandidieren dürfen:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt,
  • haben seit über drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt, in der Sie kandidieren wollen,
  • haben die deutsche Staatsbürgerschaft, oder die eines anderen EU-Staates.

Wenn alles zutrifft, dann können Sie für die Bezirksvertretung kandidieren.

Bezirksvertretung - Wie kandidieren?

Jetzt müssen Sie Gleichgesinnte finden. Im Gegensatz zu allen anderen Ämtern und Mandaten bei der Kommunalwahl können Sie nur über eine Liste in die Bezirksvertretung gelangen. Und das heißt: Sie müssen sich einer Partei oder einer unabhängigen Wählergruppe anschließen und in der Nominierungsversammlung um einen guten Listenplatz streiten.

Sie können natürlich auch eine eigene Partei oder Wählergruppe gründen. Dann dürfte es erheblich leichter sein, einen aussichtsreichen Listenplatz zu erhalten.

Die Nominierungsversammlung

Wenn Sie einen guten Listenplatz erhalten wollen, müssen Sie die Mitglieder der Nominierungsversammlung Ihrer Partei von Ihren Qualitäten überzeugen.

Auf der Versammlung wird über jeden Listenplatz einzeln abgestimmt. Für jeden der Listenplätze wird zusätzlich noch ein Ersatzbewerber bestimmt, falls der ursprüngliche Platzinhaber ausfällt.

Je weiter Sie vorne stehen, umso größer sind Ihre Chancen, wenn nach der Wahl Mandate verteilt werden. Wo Sie sich auf der Liste wiederfinden, hängt auch von Ihrem persönlichen Profil ab!

Bezirksvertretung - Ihr Platz auf der Liste?

Ihre Platzierung auf der Liste hängt davon ab, wie gut Sie diese Anforderungen erfüllen:

  • Sie sind in Ihrer Partei oder Wählergruppe angesehen,
  • stehen hinter deren Zielen und Programm,
  • sind in Ihrer Stadt, und vor allem in dem Bezirk, in dem Sie kandidieren wollen, den Bürgerinnen und Bürgern gut bekannt.

Je besser Sie diese Punkte erfüllen, umso besser wird auch der Listenplatz sein, auf den Sie die Nominierungsversammlung wählt. Den nächsten Schritt zum Kandidaten macht Ihre Partei oder Wählergruppe für Sie.

Bezirksvertretung - Wahlvorschlag

Die Liste, mit der Ihre Partei oder Wählergruppe in den Wahlkampf zieht, muss vor der Wahl noch offiziell eingereicht werden.

Sie müssen unterschreiben, dass Sie Ihrer Wahl zustimmen. Dieses Schreiben schickt der Leiter der Versammlung zusammen mit einem Protokoll, in dem der Ort und die Zeit der Versammlung und die Namen der anwesenden Mitglieder genannt werden, zum Wahlleiter der Gemeinde.

Das Schreiben enthält auch die komplette Liste der Kandidaturen - mit genauen Angaben zu allen Gewählten: vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Wohnort. Für jeden Wahlvorschlag müssen auch zwei Vertrauenspersonen benannt werden.

Stichtag ist der 59. Tag vor der Wahl, also der 16. Juli 2020.

Der Wahlleiter prüft!

Sobald der Wahlleiter einen Wahlvorschlag erhält, muss er ihn prüfen. Ist der Vorschlag nicht korrekt, informiert er die genannten Vertrauenspersonen. Die haben jetzt bis zum 47. Tag vor der Wahl (28. Juli 2020) Zeit, nachzubessern.

Dann ist Stichtag: Der Wahlausschuss entscheidet, welche Wahlvorschläge zugelassen werden.

Spätestens am 27. Tag vor der Wahl, also dem 17. August 2020, wissen Sie dann endgültig Bescheid: der Wahlleiter gibt die zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt. Hierfür reicht eine einfache Veröffentlichung z.B. im Gemeindeblatt. Jetzt kennen Sie auch Ihre Konkurrentinnen und Konkurrenten und können sich offiziell in den Wahlkampf stürzen.

Jede Stimme zählt!

Sie müssen um jede Stimme kämpfen, wenn Sie ein Mandat in Ihrer Gemeinde haben wollen!

Den Wählerinnen und Wählern müssen Sie klar machen, dass Sie die beste Wahl sind – mit einem Wahlprogramm, in dem Ihre Ziele deutlich werden. Benennen Sie klar die Probleme Ihrer Gemeinde und bieten Sie Lösungsvorschläge.

Nicht vergessen: die ”Feindbeobachtung”. Was steht in den Programmen der Konkurrenz?

Sie müssen das Wahlvolk überzeugen, dass Ihre Strategie die richtige ist. Das schaffen Sie am besten persönlich - und durch geschickten Einsatz der Wahlkampfmittel!

Wahlkampf kommunal

Auch zu einem modernen Kommunalwahlkampf gehört immer noch: Plakate kleben, mit dem Tapeziertisch in der Fußgängerzone stehen und Klinkenputzen bei den Wählerinnen und Wählern Ihrer Gemeinde.

Um viele Menschen gleichzeitig anzusprechen, sollten Sie omnipräsent sein: im Lokalfernsehen, im Lokalradio und in der Lokalpresse. Nutzen Sie das Internet! Eine eigene Webseite aber auch die Sozialen Kanäle spielen eine zentrale Rolle: starten Sie einen Podcast, twittern Sie oder verwenden Sie Facebook, Instagram & Co zur Ansprache ihrer Wählerschaft.

Seien Sie sich dabei den unterschiedlichen Zielgruppen bewusst. So erreichen Sie bei Facebook inzwischen mehrheitlich ältere, bei Instagram, Twitch oder Snapchat hingegen vor allem jüngere Menschen.

Organisieren Sie Wahlkampfveranstaltungen, werben Sie in der Öffentlichkeit für Ihre Ziele!

  • Als Kandidatin oder Kandidat einer Partei hat man im Wahlkampf viele Vorteile: finanzielle Unterstützung, geschulte Redner, aufwändige Informationsstände oder auch Werbeartikel – selbstverständlich alles mit Parteilogo.
  • Kandidieren Sie für eine Wählergruppe, ist die finanzielle Unterstützung bestimmt etwas geringer – aber auf viele fleißige Helfer für Info-Stände können Sie auch hier zählen, und ein Logo sollte ebenfalls drin sein.

Sicher ist nur, dass Ihr finanzieller und persönlicher Einsatz befristet ist: Am Abend des Wahltages um 18.00 ist alles vorbei, die Wahllokale schließen. Jetzt erfahren Sie, ob sich die Anstrengung gelohnt hat.

Jetzt wird gezählt

Bei der Stimmauszählung öffnen die Wahlvorstände die Urnen und zählen, wer die meisten Stimmen hat. Vorher muss jeder einzelne Wahlzettel geprüft werden, ob er gültig ist. Die Stimmauszählung ist öffentlich, auch Sie können zusehen.

Zu den persönlich abgegebenen Stimmen kommen dann noch die der Briefwähler. Ist alles gezählt, verkündet der Wahlvorsteher das Gesamtergebnis des Bezirks im Wahllokal und meldet es dem zuständigen Wahlleiter. Jetzt wird es spannend: Reicht es für Ihr Mandat?

Haben Sie Ihr Mandat - oder nicht?

Es wird spannend: Denn bei einem Listenplatz kann es richtig lange kann dauern, bis feststeht, ob Sie es in die Bezirksvertretung geschafft haben oder nicht. Denn das zunächst verkündete Ergebnis ist vorläufig. Damit überhaupt jemand von Ihrer Liste zum Zuge kommte, muss diese auch mindestens 2,5% der Stimmen erhalten - eine neue Sperrklausel, die 2020 erstmals für die Bezirksvertretungen gilt.

Weil Bruchteile von Prozenten den Ausschlag geben können, steht erst mit dem offiziellen Endergebnis fest, wie viele Mandate jede Partei oder Wählergruppe für ihre Listenkandidaten bekommt. Dieses Endergebnis wird in der Regel einige Tage nach der Wahl verkündet.

Sie haben Ihr Mandat? Erstmal kräftig feiern – und dann auf zur Amtseinführung.

Sie haben es geschafft!

Gewinnen ist das Schönste! Nach wochenlanger, anstrengender Kleinarbeit sind Sie jetzt wichtige/r Mandatsträger/in in Ihrer Kommune. Glückwunsch!

Ämter und Schlüssel werden übergeben. Nach der Amtseinführung steht schnell die Arbeit im Vordergrund. Als Bezirksvertretung haben Sie nun fünf Jahre lang Zeit zu zeigen, dass Sie nicht nur für den Wahlkampf arbeiten können, sondern dass Sie Ihren Vertrauensjob zu Recht erhalten haben.