Kommunalwahlen 2020

Ihr Ziel - Der Kreistag

Nur wenige Menschen haben genaue Vorstellungen davon, was ein Kreistag ist, und was darin verhandelt wird. Kenner wissen: der Kreistag ist ein Ort mit großem Einfluss!

Um für den Kreistag kandidieren zu können, müssen Sie diese Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt,
  • haben seit über drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in einer Gemeinde Ihres Kreises,
  • haben die deutsche Staatsbürgerschaft, oder die eines anderen EU-Staates.

Kreistag - Wie kandidieren?

Sie haben drei Möglichkeiten. Wägen Sie die Vor- und Nachteile ab und entscheiden Sie sich!

Einzelbewerbung

  • Gut! Selbstständigkeit, nur eigenen Zielen verpflichtet. Keine Nominierung nötig.
  • Schwierig! Wahlkampf muss selber organisiert und finanziert werden

Partei

  • Gut! Beratung von erfahrenen Helfern und finanzielle Unterstützung.
  • Schwierig! Parteiloyalität wird eingefordert; viel Konkurrenz in der Nominierungsversammlung.

Wählergruppe

  • Gut! Beratung von erfahrenen Helfern.
  • Schwierig! Loyalität zu Zielen der Wählergruppe wird eingefordert; Konkurrenz um Kandidatur in der Nominierungsversammlung; finanzielle Ressourcen knapper als bei einer Partei.

Kandidatur als Einzelbewerber/in

Zwei Bedingungen trennen Sie noch von der offiziellen Kandidatur als Einzelbewerber/in um ein Kreistagsmandat:

  • Sie müssen zur Wahl vorgeschlagen werden. Das können Sie auch selber machen.
  • Sie müssen Unterschriften von Wahlberechtigten Ihres Kreises sammeln, die Ihre Kandidatur unterstützen.

Wie viele Unterschriften Sie benötigen, richtet sich nach der Größe des Wahlbezirkes:

  • bei weniger als 5.000 Einwohnern reichen fünf, bis 10.000 benötigen sie zehn,
  • bei mehr als 10.000 Einwohnern zwanzig Unterschriften.

Sie brauchen keine Unterstützungs-Unterschriften für Ihre Kandidatur, wenn Sie schon im Amt sind und erneut kandidieren. Wenn Sie die nötigen Unterschriften zusammen haben, schicken Sie diese bis zum 59. Tag vor der Wahl (16. Juli 2020) gemeinsam mit Ihrem unterschriebenen Wahlvorschlag zum Kreiswahlleiter.

Der Wahlvorschlag enthält: Ihren Namen, Wohnort, Geburtsdatum und –ort und Ihre Staatsangehörigkeit. Außerdem müssen Sie noch zwei Vertrauenspersonen nennen, bei denen der Kreiswahlleiter bei Problemen nachfragen kann.

Ihre Wahlchancen als Einzelbewerber/in

Ihre Wahlchancen als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber für den Kreistag verbessern sich, wenn Sie diese Kriterien erfüllen:

  • Sie haben eine anerkannte berufliche Ausbildung,
  • haben bereits Erfahrung in der Kommunalverwaltung,
  • sind den Wählern und Wählerinnen Ihrer Gemeinde bekannt.

Je mehr Sie in diesen drei Kategorien punkten können, desto höher sind Ihre Wahlchancen. Wenn Sie Ihre Kandidatur für aussichtsreich halten, machen Sie es offiziell: Schicken Sie Ihre Unterlagen an den Kreiswahlleiter!

Kandidatur für eine Partei oder Wählergruppe

Wollen Sie für eine Partei oder Wählergruppe kandidieren, gilt erstmal: Auf zur Nominierungsversammlung. Dort treffen sich die Mitglieder Ihrer Partei oder Wählergruppe. Einfach bestimmt werden können die Kandidaten nicht, denn das Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen schreibt vor, dass sie gewählt werden müssen. Prüfen Sie, ob Sie sich gegen Ihre Konkurrentinnen und Konkurrenten durchsetzen können!

Ihre Chancen bei einer Partei oder Wählergruppe

Die Chancen, dass Ihre Partei oder Wählergruppe Sie zu einem ihrer Kreistagskandidaten wählt, steigen, je besser Sie bei den folgenden Punkten abschneiden:

  • Sie haben einen anerkannten beruflichen Werdegang,
  • sind als politisch zuverlässiges und aktives Mitglied der Partei/Wählergruppe bekannt,
  • sind bei den Wählerinnen und Wählern im Kreis bekannt, vor allem an Ihrem Wohnort.

Wenn Sie hier richtig gut punkten können, haben Sie die Chance, auf der Nominierungsversammlung als direkte Kandidatin oder direkter Kandidat Ihrer Partei oder Wählergruppe gewählt zu werden.

Sie können aber auch über die Reserveliste in den Kreistag einziehen – vorausgesetzt, Ihre Partei oder Wählergruppe erhält bei der Kommunalwahl genug Stimmen dafür.

Über alle Direktkandidatinnen und -kandidaten wird einzeln und geheim abgestimmt. Für die Kandidatur in ”Ihrem” Bezirk können Sie sich zwar selbst vorschlagen, wenn es kein anderer tut - aber das kommt meistens nicht so gut an. Wenn Sie bei der Abstimmung die Mehrheit der Stimmen erhalten, macht Ihre Partei oder Wählergruppe Sie offiziell zur Direktkandidatin/ zum Direktkandidaten in diesem Wahlbezirk. Wenn nicht, bleibt immer noch die Reserveliste.

Kandidaten auf der Reserveliste sind alles andere als ”Reserve“. Wer auf ihr draufsteht, hat beste Chancen! Auf der Nominierungsversammlung werden für jeden Listenplatz einzelne Vorschläge gemacht, über die einzeln abgestimmt wird.

Ganz vorne stehen meistens die Direktkandidaten, um sie abzusichern. Aber auch mittlere und hintere Plätze sind chancenreich.

Jetzt wird's offiziell

Egal, wo Sie stehen: Wenn Sie einen Listenplatz erobert haben, beginnt jetzt der offizielle Teil Ihrer Kandidatur. Dafür muss sichergestellt werden, dass bei Ihrer Wahl alles mit rechten Dingen zuging.

Der Leiter der Nominierungsversammlung schickt ein Protokoll der Versammlung mit den Namen der Anwesenden, Versammlungsort und –zeit an den Kreiswahlleiter. Außerdem noch die vollständige Reserveliste mit den Namen, Adressen, Geburtsorten- und -daten sowie den Staatsangehörigkeiten von Ihnen und allen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern. Für jeden Wahlvorschlag müssen auch zwei Vertrauenspersonen benannt werden.

Sie müssen nur noch offiziell unterschreiben, dass Sie die Wahl annehmen. Bis zum 59. Tag vor der Wahl (16. Juli 2020) müssen die Unterlagen beim Kreiswahlleiter sein.

Der Wahlleiter prüft!

Sobald der Wahlleiter einen Wahlvorschlag erhält, muss er ihn prüfen.Ist der Vorschlag nicht korrekt, informiert er die genannten Vertrauenspersonen. Die haben jetzt bis zum 47. Tag vor der Wahl (28. Juli 2020) Zeit, nachzubessern.Dann ist Stichtag: Der Wahlausschuss entscheidet, welche Wahlvorschläge zugelassen werden.

Spätestens am 27. Tag vor der Wahl, also dem 17. August 2020, wissen Sie dann endgültig Bescheid. Der Wahlleiter gibt die zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt. Hierfür reicht eine einfache Veröffentlichung z.B. im Gemeindeblatt. Jetzt kennen Sie auch Ihre Konkurrentinnen und Konkurrenten und können sich offiziell in den Wahlkampf stürzen.

Jede Stimme zählt!

Sie müssen um jede Stimme kämpfen, wenn Sie ein Mandat in Ihrer Gemeinde haben wollen. Den Wähler/innen müssen Sie klar machen, dass Sie die beste Wahl sind – mit einem Wahlprogramm. Benennen Sie klar ihre Ziele und die Probleme Ihrer Gemeinde  - und bieten Sie Lösungsvorschläge.

Nicht vergessen: die ”Feindbeobachtung”! Was steht in den Programmen der Konkurrenz? Sie müssen das Wahlvolk überzeugen, dass Ihre Strategie die richtige ist. Das schaffen Sie am besten persönlich - und durch geschickten Einsatz der Wahlkampfmittel!

Wahlkampf kommunal

Auch zu einem modernen Kommunalwahlkampf gehört immer noch: Plakate kleben, mit dem Tapeziertisch in der Fußgängerzone stehen und Klinkenputzen bei den Wähler/innen Ihrer Gemeinde.

Um viele Menschen gleichzeitig anzusprechen, sollten Sie omnipräsent sein: im Lokalfernsehen, im Lokalradio und in der Lokalpresse. Nutzen Sie das Internet! Eine eigene Webseite aber auch die Sozialen Kanäle spielen eine zentrale Rolle: starten Sie einen Podcast, twittern Sie oder verwenden Sie Facebook, Instagram & Co zur Ansprache ihrer Wählerschaft.

Seien Sie sich dabei den unterschiedlichen Zielgruppen bewusst. So erreichen Sie bei Facebook inzwischen mehrheitlich ältere, bei Instagram, Twitch oder Snapchat hingegen vor allem jüngere Menschen.

Organisieren Sie Wahlkampfveranstaltungen, werben Sie in der Öffentlichkeit für Ihre Ziele!

  • Als Kandidat/in einer Partei hat man im Wahlkampf viele Vorteile: finanzielle Unterstützung, geschulte Redner, aufwändige Informationsstände oder auch Werbeartikel – selbstverständlich alles mit Parteilogo.
  • Kandidieren Sie für eine Wählergruppe, ist die finanzielle Unterstützung bestimmt etwas geringer – aber auf viele fleißige Helfer für Info-Stände können Sie auch hier zählen, und ein Logo sollte ebenfalls drin sein.
  • Als Einzelbewerber/in ist das alles nicht einfach, aber wenigstens machen billige digitale Techniken heutzutage Wahlwerbung günstiger als bisher.

Sicher ist nur, dass Ihr finanzieller und persönlicher Einsatz befristet ist. Am Abend des Wahltages um 18.00 ist alles vorbei.Die Wahllokale schließen. Jetzt erfahren Sie, ob sich die Anstrengung gelohnt hat.

Jetzt wird gezählt

Bei der Stimmauszählung öffnen die Wahlvorstände die Urnen und zählen. Vorher wird jeder einzelne Wahlzettel auf Gültigkeit geprüft. Die Stimmauszählung ist öffentlich. Zu den persönlich abgegebenen Stimmen kommen dann noch die der Briefwähler. Ist ausgezählt, verkündet der Wahlvorsteher das Gesamtergebnis des Bezirks im Wahllokal und meldet es dem zuständigen Wahlleiter. Jetzt wird es spannend: Reicht es für Ihr Mandat?

Haben Sie Ihr Mandat? Schwierig, schwierig!

Ist der Wahlbezirk ausgezählt, wissen Sie auch schon, ob Sie als Direktkandidat/in gewonnen haben und als Volksvertreter in den Kreistag einziehen.

Ansonsten bleibt es spannend: Denn bei einem Platz auf der Reserveliste kann es richtig lange dauern, bis feststeht, ob Sie es in den Kreistag geschafft haben oder nicht. Denn das zunächst verkündete Ergebnis ist vorläufig. Und weil Bruchteile von Prozenten den Ausschlag geben können, steht erst mit dem offiziellen Endergebnis fest, wie viele Mandate jede Partei oder Wählergruppe für ihre Listenkandidaten bekommt. Dieses Endergebnis wird in der Regel einige Tage nach der Wahl verkündet.

Sie haben Ihr Mandat? Dann hoch die Tassen – und auf zur Amtseinführung.

Sie haben es geschafft!

Gewinnen ist das Schönste! Nach wochenlanger, anstrengender Kleinarbeit sind Sie jetzt wichtige/r Mandatsträger/in in Ihrer Kommune. Glückwunsch! Ämter und Schlüssel werden übergeben. Nach der Amtseinführung steht schnell die Arbeit im Vordergrund.

Im Kreistag haben Sie nun fünf Jahre lang Zeit zu zeigen, dass Sie nicht nur für den Wahlkampf arbeiten können, sondern dass Sie Ihren Vertrauensjob zu Recht erhalten haben.