Kommunalwahlen 2020

Ihr Ziel - Das Landratsamt

Als Landrätin oder Landrat sind sie Chef des Kreises, den Ihre Gemeinden bilden. Der Kreis übernimmt Aufgaben, für die die einzelnen Gemeinden alleine zu schwach sind. Als Landrätin oder Landrat sind Sie zwar nicht so bekannt, haben aber großen Einfluss.

Wäre das was für Sie? Wir haben hier die wichtigsten Informationen für Sie versammelt!

Es darf kandidiert werden!

Ist in ihrem Kreis das Amt neu zu vergeben, weil der/die Landrat/Landrätin in Rente gegangen ist, oder sind Sie der Meinung, dass Sie besser geeignet sind, als der amtierende Landrat? Dann müssen Sie für eine Bewerbung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 23 Jahre alt,
  • haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland - aber nicht zwingend in dem Ort, in dem Sie kandidieren wollen,
  • haben die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Landes.

Wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, können Sie loslegen. Schnell noch beim Wahlamt Ihre Wählbarkeit bestätigen lassen, und Ihr Weg für eine Kandidatur ist frei.

Landratsamt - Wie kandidieren?

Sie haben drei Möglichkeiten. Wägen Sie die Vor- und Nachteile ab und entscheiden Sie sich!

Partei

  • Gut! Partei-Organisation mit vielen Wahlhelfern; wohlgefüllte Wahlkampfkasse.
  • Schwierig! Loyalität zur Partei nötig; internes Nominierungsverfahren.

Wählergruppe

  • Gut! Viele Wahlhelfer – wie bei einer Partei.
  • Schwierig! Wahlkampfkasse nicht so gut gefüllt wie bei einer Partei; internes Nominierungsverfahren.

Einzelbewerbung

  • Gut! Sie sind frei, unabhängig und selbstständig.
  • Schwierig! Wahlkampf muss selbst organisiert und finanziert werden.

Landratsamt - Die Bewerbung für eine Partei oder Wählergruppe

Wenn Sie für eine Partei oder Wählergruppe kandidieren, erleben Sie als Landratskandidat/in eine Nominierungsversammlung auf Kreisebene. Sie können sich in den meisten Parteien und Wählergruppen selbst zur Wahl vorschlagen. Besser ist jedoch, jemand schlägt Sie vor.

Die Nominierungs-Wahlzettel werden aber geheim ausgefüllt; die Wählerinnen und Wähler sollen unabhängig abstimmen.

Ihre Chancen

Ihre Siegchancen verbessern sich, wenn Sie diese Kriterien erfüllen:

  • Sie haben eine anerkannte berufliche Ausbildung,
  • Erfahrung in der Verwaltung und Führungsqualitäten,
  • stehen fest hinter dem Grundsatzprogramm Ihrer Partei oder Wählergruppe,
  • sind den Wählerinnen und Wählern im Kreis bekannt.

Falls Sie in allen drei Kategorien punkten können, sind Ihre Chancen groß, nominiert zu werden. Wenn Sie nominiert sind, haben Sie zwar das Amt noch nicht, sind aber immerhin offiziell Kandidatin oder Kandidat Ihrer Partei oder Wählergruppe.

Landratsamt - Die Kandidatur als Einzelbewerber/in

Als Einzelbewerber/in müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen von einem Wahlberechtigten in Ihrem Kreis zur Wahl vorgeschlagen werden. Das können Sie auch selber machen.
     
  • Dann müssen Sie im Kreis Unterschriften von Wählerinnen und Wählern sammeln, die Ihre Kandidatur unterstützen. Sie benötigen mindestens fünfmal so viele Unterstützungs-Unterschriften, wie der Kreistag Mitglieder hat. Das sind zwischen 240 Unterschriften in kleinen und 360 in großen Kreisen.

    Die Ausnahme: Sie brauchen keine Unterschriften, wenn Sie schon im Amt sind und erneut kandidieren.

Dann geht es weiter mit dem Wahlvorschlag.

Jetzt wird's offiziell

Der Wahlvorschlag verhindert, dass die Wähler betrogen werden. Wenn Sie Kandidat/in einer Partei oder Wählergruppe sind, schickt ihn der Leiter der Wahlversammlung an den zuständigen amtlichen Wahlleiter.

Als Einzelkandidat/in müssen Sie das selber tun, und auch gleich noch die gesammelten Unterschriften beilegen. Der Wahlvorschlag enthält:

  • Ihren vollständigen Namen,
  • Beruf,
  • Geburtsdatum und -ort,
  • Adresse,
  • Staatsangehörigkeit,
  • und – wenn Sie keine Einzelkandidatur machen - den Namen Ihrer Partei oder Wählergruppe.

Außerdem die Namen von zwei Vertrauenspersonen – die sind Ansprechpartner, falls der Wahlleiter Mängel an den Unterlagen feststellt. Dazu noch ein Protokoll der Versammlung, wenn Sie für eine Partei/Wählergruppe kandidieren.

All diese Papiere müssen bis zum 59. Tag vor der Wahl auf dem Schreibtisch des Wahlleiters landen. Für 2020 ist das der 16. Juli.

Der Wahlleiter prüft!

Sobald der Wahlleiter einen Wahlvorschlag erhält, muss er ihn prüfen.

Ist der Vorschlag nicht korrekt, informiert er die genannten Vertrauenspersonen. Die haben jetzt bis zum 47. Tag vor der Wahl - also für 2020 bis zum 31. Juli - Zeit, nachzubessern.

Dann ist Stichtag: Der Wahlausschuss entscheidet, welche Wahlvorschläge zugelassen werden.

Spätestens am 27. Tag vor der Wahl - für 2020: 17. August - wissen Sie dann endgültig Bescheid: der Wahlleiter gibt die zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt. Hierfür reicht eine einfache Veröffentlichung z.B. im Gemeindeblatt. Jetzt kennen Sie auch Ihre Konkurrentinnen und Konkurrenten und können sich offiziell in den Wahlkampf stürzen.

Jede Stimme zählt!

Sie müssen um jede Stimme kämpfen, wenn Sie ein Mandat in Ihrer Gemeinde haben wollen. Den Wählerinnen und Wählern müssen Sie klar machen, dass Sie die beste Wahl sind – mit einem Wahlprogramm, in dem Ihre Ziele deutlich werden. Benennen Sie klar die Probleme Ihres Kreises und bieten Sie Lösungsvorschläge.

Nicht vergessen: die ”Feindbeobachtung”. Was steht in den Programmen der Konkurrenz?

Sie müssen das Wahlvolk überzeugen, dass Ihre Strategie die richtige ist. Das schaffen Sie am besten persönlich - und durch geschickten Einsatz der Wahlkampfmittel.

Wahlkampf kommunal

Auch zu einem modernen Kommunalwahlkampf gehört immer noch: Plakate kleben, mit dem Tapeziertisch in der Fußgängerzone stehen und Klinkenputzen bei den Wählerinnen und Wählern Ihrer Gemeinde.

Um viele Menschen gleichzeitig anzusprechen, sollten Sie omnipräsent sein: im Lokalfernsehen, im Lokalradio und in der Lokalpresse. Nutzen Sie das Internet! Eine eigene Webseite aber auch die Sozialen Kanäle spielen eine zentrale Rolle: starten Sie einen Podcast, twittern Sie oder verwenden Sie Facebook, Instagram & Co zur Ansprache ihrer Wählerschaft.

Seien Sie sich dabei den unterschiedlichen Zielgruppen bewusst. So erreichen Sie bei Facebook inzwischen mehrheitlich ältere, bei Instagram, Twitch oder Snapchat hingegen vor allem jüngere Menschen.

Organisieren Sie Wahlkampfveranstaltungen, werben Sie in der Öffentlichkeit für Ihre Ziele!

  • Als Kandidat/in einer Partei hat man im Wahlkampf viele Vorteile: finanzielle Unterstützung, geschulte Redner, aufwändige Informationsstände oder auch Werbeartikel – selbstverständlich alles mit Parteilogo.
  • Kandidieren Sie für eine Wählergruppe, ist die finanzielle Unterstützung bestimmt etwas geringer – aber auf viele fleißig Helfer für Info-Stände können Sie auch hier zählen, und ein Logo sollte ebenfalls drin sein.
  • Als Einzelbewerber/in ist das alles nicht einfach, aber wenigstens machen billige digitale Techniken heutzutage Wahlwerbung günstiger als bisher.

Sicher ist nur, dass Ihr finanzieller und persönlicher Einsatz befristet ist: Am Abend des Wahltages um 18.00 ist alles vorbei, die Wahllokale schließen. Jetzt erfahren Sie, ob sich die Anstrengung gelohnt hat.

Jetzt wird gezählt

Bei der Stimmauszählung öffnen die Wahlvorstände die Urnen und zählen, wer die meisten Stimmen hat. Vorher muss jeder einzelne Wahlzettel geprüft werden, ob er gültig ist. Die Stimmauszählung ist öffentlich. Zu den persönlich abgegebenen Stimmen kommen dann noch die der Briefwähler.

Ist alles gezählt, verkündet der Wahlvorsteher das Gesamtergebnis des Bezirks im Wahllokal und meldet es dem zuständigen Wahlleiter. Jetzt wird es spannend: Reicht es für Ihr Mandat?

Haben Sie Ihr Mandat - Oder gibt es Stichwahlen?

Als Landratskandidat/in müssen Sie warten, bis der zuständige Wahlleiter die Ergebnisse aller Wahlbezirke kennt.

Sie brauchen mindesten 50% aller Stimmen, um gleich das Mandat zu erhalten.

  • Sie haben mehr als 50% der Stimmen erhalten? Glückwunsch!
     
  • Sie haben es nicht über die 50% geschafft, aber auch die Konkurrenz nicht? Wenn Sie zu den beiden besten Bewerbern und Bewerberinnen gehören, ist noch nichts verloren – denn dann geht es in die Stichwahl.

    Die Stichwahl findet in der Regel am Sonntag zwei Woche nach dem ersten Wahlgang statt. In besonderen Ausnahmefällen kann die Aufsichtsbehörde einen anderen Termin festlegen.

Sie haben Ihr Mandat? Dann hoch die Tassen – und auf zur Amtseinführung.

Sie haben es geschafft!

Gewinnen ist das Schönste! Nach wochenlanger, anstrengender Kleinarbeit sind Sie jetzt wichtige/r Mandatsträger/in in Ihrer Kommune. Glückwunsch.

Ämter und Schlüssel werden übergeben. Nach der Amtseinführung steht schnell die Arbeit im Vordergrund. Als Landrätin oder Landrat haben Sie nun fünf Jahre lang Zeit zu zeigen, dass Sie nicht nur für den Wahlkampf arbeiten können, sondern dass Sie Ihren Vertrauensjob zu Recht erhalten haben.

Auch wenn Sie nicht von allen gewählt wurden: Jetzt müssen Sie für alle da sein!