Kommunalwahlen 2020

Die Qual der (Kommunal-)Wahl?

Bei den Kommunalwahlen am 13. September 2020 müssen die Stimmen zur richtigen Zeit am richtigen Ort vergeben werden. Wer bei den Wahlen die meisten Stimmen bekommt, darf fünf Jahre lang in der Kommune Entscheidungen fällen.

Nehmen Sie an der Wahl teil! Bringen Sie Freunde mit, erzählen Sie's Ihren Bekannten und Verwandten. Denn Ihre Wählerstimme entscheidet, wer Geld ausgeben darf, wer neue Schwimmbäder baut und die schlimmsten Löcher im Asphalt stopft. Verzichten Sie nicht auf Ihre Stimmabgabe!

Wer wählt, bestimmt mit!

Sie müssen drei Bedingungen am Wahltag erfüllen, um wählen zu dürfen:

  1. Sie sind 16 Jahre oder älter,
  2. haben seit 16 Tagen den Hauptwohnsitz in Ihrer Gemeinde,
  3. besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes.

Trifft alles zu, erhalten Sie circa vier Wochen vor der Wahl per Post von der Gemeindeverwaltung Ihre Wahlbenachrichtigung.

Am 13. September 2020 können Sie dann, je nach Wohnort, gleich über mehrere Ämter und Gremien entscheiden. In den kreisfreien Städten (z. B. Bielefeld, Bochum, Düsseldorf oder Köln) wählen Sie...

  • Stadträte,
  • Bezirksvertretungen in den Stadtbezirken,
  • Oberbürgermeister.

In den kreisangehörigen Städten (z. B. Arnsberg, Marl, Moers, Paderborn oder Troisdorf) wählen Sie...

  • Kreistage,
  • Stadträte,
  • Landräte,
  • Bürgermeister.

In den Gemeinden (z. B. Engelskirchen, Kirchlengern, Lotte/Westfalen, Wickede/Ruhr oder Weeze) wählen Sie...

  • Kreistage,
  • Gemeinderäte,
  • Landräte,
  • Bürgermeister.

Sie dürfen wählen!

Auf der Wahlbenachrichtigung stehen Wahltermin sowie Adresse und Öffnungszeiten des Wahllokals.

  1. Im Wahllokal: Am Wahltag geht's mit Wahlbenachrichtigung und gültigem Ausweis in das angegebene Wahllokal. Dort wählen Sie höchstpersönlich. In der Regel sind die Wahllokale am Wahltag von 8-18 Uhr geöffnet.
     
  2. Mit Wahlschein: Sie schicken die Wahlbenachrichtigung zurück an die Gemeinde und fordern einen Wahlschein an. Am Wahltag können Sie damit in einem beliebigen Wahllokal Ihres Wahlbezirks wählen. Gültigen Ausweis mitbringen!
     
  3. Per Briefwahl: Sie fordern bei der Gemeinde rechtzeitig Briefwahl-Unterlagen an und wählen bequem zu Hause. Inzwischen können in vielen Gemeinden und Städten die Unterlagen auch elektronisch angefordert werden. Schauen Sie mal auf der offiziellen Webseite Ihrer Gemeinde oder Stadt vorbei.

Demokratie leben - als Wahlhelfer/in

Sie würden es wieder tun - auch wenn der ganze Sonntag dabei draufgeht. Ein Wahlhelfer und eine Wahlhelferin berichten über ihre Einsätze - und ihre Erlebnisse.

Foto von Wahlhelferin Hubterine Lehmann-Lux  - Link auf: Wahlhelferin Hubertine Lehmann-Lux

Wahlhelferin Hubertine Lehmann-Lux

Pornografisches auf Wahlzetteln!? Hubertine Lehmann-Lux war ziemlich erstaunt über das, was sie da auf den Wahlzetteln zu sehen bekam. Unverdrossen hat sie die anstehenden Kommunal- und Europawahlen bereits in ihren Terminkalender eingetragen.

Foto von Wahlhelfer Christian Naumann  - Link auf: Wahlhelfer Christian Naumann

Wahlhelfer Christian Naumann

Bei seiner ersten Wahl war Christian Naumann beides: Erstwähler und Wahlhelfer. Auch er findet den Blick hinter die Kulissen spannend und wird wieder dabei sein - als Wähler und Helfer.

Noch mehr Wahlen? Direktwahl des Ruhrparlaments und Integrationsratswahlen

Erstmals finden 2020 die Direktwahlen der Vertreterinnen und Vertreter in der RVR-Verbandsversammlung, dem sogenannten Ruhrparlament, durch die Bürgerinnen und Bürger, statt. Auch die Integrationsratswahlen finden 2020 parallel zu den Kommunalwahlen statt. Hierbei wählen Sie die Vertreter/innen für integrationspolitische Fragen auf der kommunalen Ebene.

Beide Wahlen werden zeitgleich mit den Kommunalwahlen am 13. September 2020 durchgeführt. Die betreffenden Bürgerinnen und Bürger erhalten dafür jeweils einen weiteren Stimmzettel.

Mehr Informationen zum Ruhrparlament

Mehr Informationen zu den Integrationsräten und zu ihren Wahlen 2020

Nur ein Kreuz!

Egal, wie viele Zettel Sie jetzt für die Kommunalwahlen in der Hand halten, es gilt: Nur ein Kreuz pro Wahlzettel - sonst ist Ihre Stimme ungültig!

Dann bitte die Zettel in die Wahlurne werfen. Oder bei der Briefwahl in den zugehörigen Stimmzettel-Umschlag stecken und zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein im Wahlbrief-Umschlag an die Gemeinde zurückschicken.

Als nächstes kommt die Stimmauszählung - ab 18:00 Uhr am Wahltag. Dann schließen nämlich die Wahllokale.

Es wird gezählt!

Bei der Stimmauszählung öffnen die Wahlvorstände die Urnen und zählen, wer die meisten Stimmen hat. Vorher muss jeder einzelne Wahlzettel geprüft werden, ob er gültig ist. Die Stimmauszählung ist öffentlich, Sie können zusehen! Dazu kommen dann noch die Stimmen der Briefwähler.

Ist alles gezählt, verkündet der Wahlvorsteher das Gesamtergebnis - und meldet es dem zuständigen Wahlleiter.

Wer hat gewonnen?

Ist ein Wahlbezirk ausgezählt, steht aber noch längst nicht fest, welche Bürgermeister- und Landratskandidatinnen und -kandidaten es geschafft haben. Denn der zuständige Wahlleiter muss erst die Ergebnisse aller Wahlbezirke kennen. Wer dann mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhalten hat, hat gewonnen.

Am Wahltag müssen übrigens auch einige Listenkandidatinnen und -kandidaten für Kreistag, Gemeinderat oder die Bezirksvertretung erstmal noch zittern; denn am Wahlabend werden nur vorläufige Ergebnisse verkündet. Weil Bruchteile von Prozenten den Ausschlag geben können, wird erst mit dem offiziellen Endergebnis klar, wie viele Mandate jede Partei oder Wählergruppe bekommt - und auch, welche Listen bei den Bezirksvertretungen überhaupt zum Zuge gekommen sind, denn hier gilt 2020 eine 2,5%-Hürde.

Das Endergebnis für alle Wahlen wird erst einige Tage nach der Wahl verkündet. Nur die Direkt-Kandidatinnen und -Kandidaten wissen meist schon sehr schnell, ob sie gewonnen haben und in den Gemeinderat oder den Kreistag einziehen dürfen.

Bei exakt gleicher Stimmenanzahl entscheidet übrigens das Los.

Stichwahlen

Wenn bei den Wahlen zum (Ober-)Bürgermeister/in und der/dem Landrat/Landrätin keiner mehr als 50% der Stimmen erhalten hat, gibt es zwei Wochen nach dem Wahltag eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten und Kandidatinnen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.

Die Stichwahl findet in der Regel am Sonntag zwei Woche nach dem ersten Wahlgang statt. In besonderen Ausnahmefällen kann die Aufsichtsbehörde einen anderen Termin festlegen.

Das Endergebnis

Mit der offiziellen Verkündung des Endergebnisses steht amtlich fest, wer in den nächsten fünf Jahren in der Kommune das Sagen hat.

Jetzt müssen sie fünf Jahre warten, bis Sie wieder wählen dürfen. Aber es gibt ja nicht nur Wahlen: Wenn Ihnen kommunalpolitische Entscheidungen gar nicht gefallen, können Sie ein Bürgerbegehren bzw. einen Bürgerentscheid organisieren - oder zu gegebener Zeit selbst kandidieren!