Kommunalwahlen 2020

Hintergrund: Kandidaturmöglichkeiten & Sperrklauseln

Bei den Kandidaturmöglichkeiten gilt bei der Kommunalwahl: Fast alles ist möglich. Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich vor der Wahl nicht auf ein Amt festlegen, können sich gleichzeitig für fast alle Ämter auf Kreis- und Gemeindeebene bewerben. Einzige Ausnahme: Man darf nicht gleichzeitig für das Landrats- und das Bürgermeisteramt kandidieren.

Ausnahmen

Diese fast unbegrenzte Freiheit genießen aber nicht alle Bürgerinnen und Bürger: Beamte oder Angestellte der Verwaltung einer Kommune dürfen sich dann nicht um ein Mandat bewerben, wenn sie Aufsichtsfunktionen wahrnehmen. Sonst würden sie sich am Ende selber kontrollieren können.

Sperrklauseln

Grundsätzlich gibt es bei den Kommunalwahlen in NRW eigentlich seit 1999 keine Sperrklauseln mehr, wie etwa die von der Bundestagswahl bekannte Fünf-Prozent-Hürde. Für die Wahlen 2020 gibt es hier jedoch Neuigkeiten: Bei den Wahlen zu den Bezirksvertretungen und zur Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr gilt diesmal eine 2,5%-Hürde.