Leere Wohnungen und der Art 14 GG

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Recht haben - an der Bordsteinkante

Teil 7/11: Leere Wohnungen und der Art 14 GG

Mit meinem Eigentum kann ich doch machen, was ich will? Nicht ganz! Denn Eigentum verpflichtet auch - so steht es im Grundgesetz. Eigentum soll immer auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Passen dazu leer stehende Wohnungen, die von ihren Eigentümern nicht vermietet werden? Reporterin Sonja Leister hat an der Bordsteinkante nachgefragt!

 

 

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Filmographische Angaben

Dokumentation
Deutschland, 2007
Schlagworte: Demokratie, Gesellschaft, Recht/Grund- und Menschenrechte

02:20 Minuten