Die EU und ich

Die EU ist ein Projekt, dass Deinen Alltag weitreichend beeinflusst – und gleichzeitig niemals richtig fertig wird. Auch über die Wahl hinaus bist Du eingeladen, selbst Einfluss auf die Entwicklung der EU zu nehmen. Hier zeigen wir Dir, wie das geht.

In den Urlaub fahren, ohne an der Grenze zu warten oder Geld wechseln zu müssen.
Für Ausbildung oder Studium ohne Visum ins Ausland gehen.
Als Unternehmen die eigenen Produkte in viele Länder verkaufen, ohne dafür Zölle zu bezahlen.

Das alles ist für uns heute selbstverständlich. Doch diese grenzüberschreitenden Freiheiten gibt es erst seit wenigen Jahrzehnten. Sie kam mit dem Projekt EU, zu dem mittlerweile 27 Staaten gehören.

Eigentlich sind es sogar vier Freiheiten, die Dir die EU garantiert, wie Du weiter unten nachlesen kannst.

Das heißt aber auch: Die EU ist mit 27 ganz verschiedenen Mitgliedsstaaten eine Union der Unterschiede. Innerhalb ihrer Grenzen gibt es:

  • vier Zeitzonen,
  • 24 unterschiedliche Sprachen,
  • acht Währungen
  • drei geläufige Alphabete,
  • Bevölkerungszahlen zwischen 500.000 und 83.000.000,
  • Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukte (BIP) zwischen 12.000 und 120.000 Euro,
  • und eine Vielzahl verschiedener Religionen sowie nationaler und regionaler Kulturen.

Dafür steht das Motto der EU: „In Vielfalt geeint“.

Das ist auch herausfordernd. Wo Freiheit wächst, stellen sich gleichzeitig grundlegende Fragen, welche genau diese Vielfalt betreffen. Einige Beispiele sind:

  • Wenn Du überall in Europa arbeiten darfst – sollen Löhne und Lebensstandards überall ähnlich sein?
  • Soll es überall den gleichen Schutz bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit geben?
  • Wenn ein stabiler Euro erfordert, dass die Länder geordnete Finanzen haben – soll die EU mitentscheiden dürfen, wofür die Mitgliedsstaaten wie viel Geld ausgeben?
  • Wenn wir den Klimawandel bekämpfen wollen – soll die EU ihren Mitgliedsstaaten vorschreiben dürfen, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen?

Ein Zusammenwachsen in Europa bedeutet, Vielfalt und Freiheit auszubalancieren. Dafür gibt es die EU-Verträge, in denen sich die Mitgliedsstaaten auf grundlegende gemeinsame Werte geeinigt haben. Seit 2009 gilt der Vertrag von Lissabon, der in Artikel 2 diese Werte als Ziele der EU benennt: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschen- und Minderheitenrechte. Ebenso unverhandelbar sind die vier Grundfreiheiten der EU.

Konkrete Gesetzesvorhaben der EU ermöglichen ihren Mitgliedsstaaten in der Regel Spielraum. So beschränken sich viele Gesetze darauf, Ziele vorzugeben. Den Mitgliedsstaaten bleibt es selbst überlassen, geeignete Maßnahmen zu finden und umzusetzen.

Zudem fördert die EU inklusive und vielfältige Gesellschaften in ihren Mitgliedsstaaten. Was nützt es Dir, überall in der EU leben und arbeiten zu dürfen, wenn die aufnehmende Gesellschaft nichts mit der so entstehenden Vielfalt anfangen kann?

Mehr zu den Aktionsplänen und Maßnahmen der Europäischen Kommission für Gleichstellung und Vielfalt kannst Du auf der Seite der Europäischen Kommission nachlesen.

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Personenfreizügigkeit, Warenverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit: Das sind, zugegeben, ziemlich komplizierte Begriffe. Dabei nutzt Du diese Freiheiten im Alltag normalerweise so selbstverständlich, dass Dir häufig nicht einmal mehr auffällt, wie wenig selbstverständlich sie eigentlich sind.

  • Wenn Du EU-weit in den Urlaub fährst oder dort eine Arbeit suchst, wo Du leben willst. (Personenfreizügigkeit)
  • Wenn Du Waren im Internet bestellst, die in einem anderen EU-Land produziert werden, ohne Mehraufwand und Kosten für den Zoll. (Warenverkehrsfreiheit)
  • Wenn Deine Familie eine Handwerkerin oder einen Pflegedienst aus einem anderen EU-Land engagieren möchte, weil ihr sonst ewig auf einen Termin warten müsstet. (Dienstleistungsfreiheit)
  • Wenn Du Klimaschutz oder Künstliche Intelligenz wichtig findest und Geld EU-weit in entsprechende Unternehmen investieren möchtest – oder Du bei der Gründung eines solchen Unternehmens EU-weit Kapital einsammeln kannst und vielleicht sogar Anspruch auf EU-Fördermittel hast. (Kapitalverkehrsfreiheit)

Theoretisch ist es möglich, solche Freiheiten in internationalen Verträgen zu sichern. Auch die EU selbst unterhält über unterschiedliche Freihandelsabkommen Beziehungen zu Nicht-EU-Staaten, die beispielsweise den Handel mit Waren vereinfachen. Die kannst Du dann ebenfalls recht einfach im Internet bestellen.

Doch internationale Verträge lassen sich nicht immer gut durchsetzen, vor allem im Krisenfall. Es ist eine Menge Vertrauen nötig; zwischen Ländern, die eigentlich nicht eng miteinander verbunden sind.

Das ist in der EU anders. Nicht nur haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf gemeinsame Werte und eben Grundfreiheiten geeinigt. Sie haben auch ein System der verbindlichen Rechtsprechung geschaffen, mit dem sich diese Werte und Grundfreiheiten durchsetzen lassen. Erst das macht aus den einstigen wirtschaftlichen Konkurrenten in der EU wirkliche Partner.

Für Dich wiederum ist es leichter, Dir in einem anderen EU-Land eine Zukunft aufzubauen, wenn Du nicht damit rechnen musst, dass sich die Bedingungen rasch ändern, nach denen Du ausgewiesen werden kannst. Eine Investorin oder ein Investor wird sich leichter tun, Geld in Dein Start-Up zu investieren, wenn der Betrag nicht bei jeder internationalen Krise schnell verloren sein kann.

Deshalb halten die meisten Mitgliedsstaaten auch jetzt an ihrer EU-Mitgliedschaft fest, wo viele Krisen die Welt erschüttern und es geschichtlich betrachtet naheliegender wäre, sich auf den eigenen Vorteil zu konzentrieren. Das allerdings wäre mit erheblichen Risiken verbunden, wie nicht zuletzt die Grafik unten zeigt. Seit über 70 Jahren nicht auf einen Krieg unter ihren Mitgliedsstaaten reagieren zu müssen, ist vielleicht die größte und wichtigste Freiheit, welche die EU für uns alle geschaffen hat.

Wohin sich die EU entwickeln wird, ist hingegen offen. Und es gibt viel Spielraum, ihre Zukunft mitzugestalten.

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Die Freiheiten, die Du in anderen EU-Ländern genießt, sichert Dir die EU natürlich auch in Deinem alltäglichen Leben in Nordrhein-Westfalen. Das tut sie zum Beispiel, indem sie die Chancengleichheit der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger verbessert. Auch in Deiner Umgebung gibt es dafür zahlreiche Projekte. Hier sind einige Beispiele:

  1. Ausbildung in Teilzeit: Der Europäische Sozialfonds (ESF) unterstützt in vielen Regionen Nordrhein-Westfalens junge Menschen beim Einstieg in eine Teilzeitausbildung. Das ist vor allem für junge Eltern interessant, aber auch für Menschen, die sehr früh Verantwortung für die Pflege erkrankter Angehöriger übernehmen. Sie können sich beraten lassen, welche Ausbildungen in Frage kommen und bei welchen Unternehmen sie sich bewerben können. Außerdem begleitet das Projekt Unternehmen und Auszubildende vom ersten Arbeitstag bis zur Abschlussprüfung. Mehr liest Du auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW. 

  2. Ausbildungsprogramm NRW: Mit Unterstützung der EU fördert das Land jährlich rund 1.000 Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Startschwierigkeiten. Teilnehmende Ausbildungsbetriebe erhalten Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, junge Menschen eine enge Förderung auf dem Weg zum Abschluss. Mehr erfährst Du auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW.

  3. Lehrfabrik BANG Industrielle Informatik in Verl: Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds wurde 2017 im Kreis Gütersloh die erste Lehrfabrik für die Industrie 4.0 gegründet. Die Auszubildenden kleiner und mittlerer Unternehmen können hier Verfahren und Prozesse der Industrie 4.0 kennenlernen, die es in ihren Betrieben noch gar nicht gibt. Mehr dazu findest Du auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW.

  4. Naturtourismus Nordrhein-Westfalen: Im ganzen Land arbeiten rund eine halbe Million Menschen im Tourismus. Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) unterstützt den Ausbau von naturnahem Tourismus und die Anpassung an das veränderte Klima, zum Beispiel in Wintersportgebieten, wo es nicht mehr so oft schneit. Das sichert nicht nur Arbeits- und Ausbildungsplätze, sondern leistet auch einen Beitrag zum Klimaschutz. Mehr dazu erfährst Du auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie in NRW.
     
  5. Programm „Wohnviertel im Wandel“: Schulhöfe entsiegeln, Parks und Grünflächen verbessern, Schwimmhallen oder Bibliotheken bauen: Vor allem dort, wo viele Menschen dicht aufeinander wohnen, stellt die EU Fördermittel für eine bessere Lebensqualität und eine gute Anpassung an den Klimawandel zur Verfügung. Mehr dazu findest Du auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie in NRW.

Insgesamt erhält das Land Nordrhein-Westfalen für solche und ähnliche Projekte zwischen 2021 und 2027 mehr als 2,5 Milliarden Euro von der EU. Mehr dazu findest Du        in unserem Europa-Dossier.

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Ja, das kannst Du. Als Bürgerin oder Bürger der EU bist Du sogar dazu aufgerufen, aktiv am politischen Leben der EU teilzunehmen. Du hast zum Beispiel folgende Wege:

  1. Online-Beteiligung „Ihre Meinung zählt“: Auf der Plattform findest Du eine Reihe von Strategien und Rechtsvorschriften der EU und kannst diese kommentieren.
     
  2. Online-Beteiligung „Fit for future“: Hier kannst Du Vorschläge zum Bürokratieabbau hinterlassen.
     
  3. Europäische Bürgerinitiative:  Mit einer Europäischen Bürgerinitiative kannst Du die EU-Kommission zwingen, ein bestimmtes Thema auf die Agenda zu setzen und eine Rechtsvorschrift dazu auszuarbeiten.
     
  4. Petition an die EU: Allein oder mit anderen kannst Du eine Petition ans EU-Parlament richten. Folgende Gründe kann diese Petition haben: Du hast das Gefühl, dass ein von der EU garantiertes Recht auf dem Spiel steht. Du möchtest einen Verstoß gegen das EU-Recht melden, aber nicht vor Gericht ziehen. Du möchtest, dass das EU-Parlament einen bestimmten Standpunkt einnimmt. Petitionen sind wichtige Rückmeldungen an das EU-Parlament, das daraufhin einzelne Organe und ihre Maßnahmen kontrollieren kann.

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Die EU ist kein Staat, sondern ein Zusammenschluss souveräner Staaten. Gleichzeitig ist sie viel mehr als das; nämlich auch eine Wertegemeinschaft, in welche sich die Mitgliedsstaaten integrieren. Das zeigt sich unter anderem am Umgang mit den Menschenrechten.

Nach innen:

Schon früh in der europäischen Integration hat der Europäische Gerichtshof festgelegt: Die allgemeinen Grundrechte, wie sie in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten, sind auch die Grundlage für die Handlungen der Europäischen Gemeinschaften, die der heutigen EU vorangegangen sind. Im Jahr 2000 legte der Europäische Konvent schließlich die erste Charta der Grundrechte der Europäischen Union vor, die 2009 zusammen mit dem Vertrag von Lissabon in Kraft getreten ist.

Diese Werte und Prinzipien binden einmal das Handeln der EU. Sie darf nur solche Entscheidungen treffen, die mit diesen Werten und Prinzipien in Einklang stehen.

Die EU-Grundrechte binden aber auch die Mitgliedsstaaten: Sie sind verpflichtet, Institutionen zu haben, welche ihrerseits die Achtung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit gewährleisten. Das gilt auch für Staaten, die sich für eine Mitgliedschaft in der EU bewerben. 

Nach außen:

Auch in ihren Außenbeziehungen ist die EU an die Grundrechtscharta gebunden. Sie ist in allen Politikbereichen und Programmen Demokratie und Menschenrechten verpflichtet. Für EU-Vertretungen weltweit gelten folgende Leitlinien:

  • Maßnahmen gegen die Todesstrafe,
  • Menschenrechtsdialoge,
  • Rechte des Kindes,
  • Maßnahmen gegen Folter und andere Misshandlungen,
  • Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten,
  • Schutz von Menschenrechtsverteidigern,
  • Einhaltung des humanitären Völkerrechts,
  • Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen,
  • Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit,
  • Schutz der Rechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen (LGBTI),
  • Förderung der freien Meinungsäußerung online und offline,
  • Diskriminierungsfreiheit im Bereich des auswärtigen Handelns und
  • unbedenkliches Trinkwasser und angemessene Sanitärversorgung.

Dazu nutzt die EU mehrere Instrumente, wie Menschenrechtsklauseln in Abkommen mit Drittländern, finanzielle Unterstützung von Menschenrechtsprojekten, Menschenrechtsdialoge mit etwa 60 Staaten weltweit oder Einfluss in Gremien der internationalen Zusammenarbeit, etwa den Vereinten Nationen, dem Europarat oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).

Das Europäische Parlament informiert dich auf seiner Website über die geltende Rechtslage und wichtige Entscheidungen.

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Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine betrifft die EU auf unterschiedliche Weise. Zum einen findet er an den EU-Außengrenzen der Länder Polen, Slowakei, Ungarn und Rumänien statt. Es gibt die Sorge, dass Russland auch EU-Mitgliedsstaaten angreifen könnte.

Zum anderen waren und sind viele EU-Mitgliedsstaaten sowie die EU selbst mit Russland wirtschaftlich eng verflochten. Russland gehört noch immer zu den größten Gaslieferanten in das Gebiet der EU.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben daher ein Interesse daran, gemeinsam auf die Herausforderungen des Krieges in der Ukraine zu reagieren. Die wichtigsten Maßnahmen sind (Stand: Februar 2024):

  • Direkt nach Beginn des Angriffskrieges haben sich die EU und ihre Mitgliedsstaaten geschlossen hinter die Ukraine gestellt, den Krieg verurteilt und Russland aufgefordert, die Kampfhandlungen einzustellen.
  • Die EU-Mitgliedsstaaten haben bislang etwa 4 Millionen ukrainische Kriegsgeflüchtete aufgenommen. Die EU hat den Mitgliedsstaaten dafür rund 17 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
  • Rund 28 Milliarden Euro haben die EU und einzelne Mitgliedsstaaten für die militärische Unterstützung der Ukraine bereitgestellt.
  • Mehr als 43 Milliarden Euro stellen die EU und ihre Mitgliedsstaaten für zivilgesellschaftliche Strukturen, die humanitäre Hilfe, den Energiesektor und einzelne Wirtschaftsbereiche sowie Sicherheit vor Cyberangriffen und nukleare Sicherheit in der Ukraine zur Verfügung.
  • Die EU hat Sanktionen gegen Russland und auch russischen Einzelpersonen erlassen, die vom Angriffskrieg profitieren. Verboten ist es etwa, Bauteile zu liefern, die auch in der russischen Rüstungsindustrie eingesetzt werden könnten, etwa Bauteile für den Flugzeugbau oder Motoren für Drohnen. Die Sendelizenzen für russische Staatsmedien wurden ausgesetzt und das Vermögen russischer Banken eingefroren. Die EU bemüht sich, die Gaslieferungen aus Russland zurückzufahren.
  • Die EU hat ihre eigene Sicherheitspolitik neu ausgerichtet. Sie hat zwar keine eigene Armee und soll auch keine eigene Armee erhalten. Doch die Mitgliedsstaaten wollen künftig etwa ihre eigenen militärischen Bestände besser koordinieren und Auslandseinsätze erleichtern.

Alle Maßnahmen rund um den Ukraine-Krieg findest Du aktuell zusammengefasst bei der Europäischen Kommission.

Der Europäische Rat (Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten) und der Rat der Europäischen Union (Fachministerinnen und Fachminister der Mitgliedsstaaten) aktualisieren die Maßnahmen auf ihrer Website.

Auf der Seite des Europäischen Parlaments findest Du alle Reaktionen der Jahre 2022, 2023 und 2024 übersichtlich in Zeitleisten zusammengefasst.

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Auch beim Klimawandel ist grenzüberschreitende Zusammenarbeit entscheidend. Die stete Erwärmung des Planeten macht vor nationalstaatlichen Grenzen keinen Halt.

Mit dem europäischen Grünen Deal haben die EU und alle 27 Mitgliedsstaaten im Jahr 2019 beschlossen: Europa soll als erster Kontinent bis 2050 klimaneutral sein. Dafür gibt es seit 2021 das Europäische Klimagesetz, das die Ziele und Zwischenschritte rechtsverbindlich macht:

  • Bereits bis 2030 sollen die Netto-Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent sinken.
  • Bis 2030 sollen die Pkw-Emissionen um 55 Prozent sinken und die Emissionen leichter Nutzfahrzeuge um 50 Prozent. Ab 2035 werden nur noch klimaneutrale Neuwagen zugelassen.
  • Der Anteil erneuerbarer Energien soll bis 2030 auf 42,5 Prozent steigen.

Der europäische Grüne Deal verbindet die Bewältigung mehrerer großer Krisen: So zahlen ein Drittel der Investitionen, die für die Bewältigung der Corona-Folgen vorgesehen sind, auch auf den Grünen Deal ein. Auch das Programm REPowerEU, mit dem sich die EU und ihre Mitgliedsstaaten unabhängiger von russischen Energielieferungen machen wollen, greift die Ziele des Grünen Deals auf. Über den neuen Klima-Sozialfond erhalten finanziell schwache Bürgerinnen und Bürger sowie kleine Unternehmen beim Erreichen der Klimaziele Unterstützung.

Mehr zum europäischen Grünen Deal liest Du auf der Seite der Europäischen Kommission. Auf der Zeitleiste kannst Du sehen, wie viel davon bereits umgesetzt ist. Am europäischen Grünen Deal kannst Du Dich übrigens auch beteiligen, genauer am EU-Klimapakt. Mehr zu diesem Format der Bürgerbeteiligung findest Du auf dem Portal der Europäischen Union.

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Zum Video-Download (CC BY-SA 4.0)

Im Ruhrgebiet schmiedet die Initiative „Ruhrpott für Europa“ eine junge Agenda für die EU. An Schulen diskutieren junge Menschen über ihre Sorgen und Bedürfnisse – und entwickeln Ideen, wie die EU besser auf junge Stimmen eingehen kann. Insbesondere geht es um die Frage: Wie kann die europäische Idee auch die Migrationsgesellschaft einschließen, für die mehr als eine Identität völlig normal ist?

Weitere Informationen findest Du auf die Seite der Initiative.

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