Dein Leitfaden für den Wahlsonntag

Wie sieht eigentlich ein Wahlzettel aus? Wo muss ich hin? Ist die Stimmabgabe schwer? Bevor wir ins Detail gehen, findest Du in unserem Kurzfilm schon einmal die wichtigsten Fakten zum Ablauf Deiner ersten Wahl.

Bei den meisten Wahlen ist das so. Für die Wahlen zum Europa-Parlament hat der Deutsche Bundestag das Wahlalter aber auf 16 Jahre abgesenkt. Das hatte vor allem zwei Gründe: 

  • Viele junge Menschen sind bereits vor der Volljährigkeit gesellschaftlich engagiert oder wollen sich engagieren. Die EU wiederum entscheidet bei besonders vielen Themen mit, für die sich junge Menschen einsetzen. Dazu gehören der Klimawandel, die Rolle jüngerer Menschen in einer alternden Gesellschaft oder die Sicherheit im digitalen Raum.
     
  • In vielen Kommunen hat sich die Gesellschaft so verändert, dass relativ viele ältere Menschen relativ wenigen jungen Menschen gegenüberstehen. Viele politische Entscheidungen der EU werden aber gerade ihr Leben auf Jahrzehnte hin prägen.

Deshalb wollte der Gesetzgeber, dass Du Dich schon früher als bisher mit Deiner eigenen Stimme in den demokratischen Prozess einbringen kannst. Nach Angaben der Landeswahlleiterin gibt es am 9. Juni 2024 rund 1,1 Millionen Erstwählerinnen und Erstwähler in Nordrhein-Westfalen. Etwa 300.000 davon sind zwischen 16 und 18 Jahren alt.

Die Änderung betrifft aber nur das aktive Wahlrecht, also die Stimmabgabe. Wenn Du Dich ins Europäische Parlament wählen lassen willst, muss Du weiterhin volljährig sein.

Wenn Du wissen möchtest, was Du sonst noch alles ab 16 Jahren machen kannst, schau doch mal bei unserem Animationsclip Was man ab 16 darf! vorbei!

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Ganz genau handelt es sich um die Wahl zum Europäischen Parlament. Zu vergeben sind 720 Sitze, die je nach Größe auf die 27 Mitgliedsstaaten aufgeteilt sind. Deutschland stehen 96 Sitze zu. Gewählt wird das Europäische Parlament alle fünf Jahre, das nächste Mal also 2029.

Das Europäische Parlament entscheidet zusammen mit der EU-Kommission und dem Rat der Europäischen Union – also den Fachministerinnen und Fachministern der Mitgliedsstaaten – über einen Großteil der europäischen Gesetze. Wie das genau funktioniert, liest Du in unserem Europa-Dossier.

Übrigens: Das Europäische Parlament ist das einzige Organ, über das Du direkten Einfluss auf die Entscheidungen der EU nehmen kannst. Das gibt es in dieser Form auf der ganzen Welt nur einmal. Nirgendwo sonst ist in der internationalen Zusammenarbeit der Länder ein Gremium vorgesehen, das unmittelbar die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertritt.

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Für das Europa-Parlament gibt es keine eigenen Parteien. Es treten die Parteien an, die auch an den Wahlen zum Bundestag, zum Landtag oder in Deiner Kommune teilnehmen. Hinzu kommen politische Vereinigungen, die sich manchmal sogar extra für die Europawahl bilden. Sie alle stellen eine feste Liste mit Kandidatinnen und Kandidaten auf.

So findest Du Dein Match:

Alle Parteien und politischen Vereinigungen, die in Nordrhein-Westfalen zur Europawahl antreten, haben ein Wahlprogramm und stellen ihre Kandidatinnen und Kandidaten vor. Etwa sechs Wochen vor der Wahl steht fest, wer das sein wird. Die Wahlprogramme findest Du auf ihren Websites. 

Vor der Wahl stellen sich die Parteien und politischen Vereinigungen auch auf Live-Veranstaltungen in Deiner Nähe vor. Da kannst Du hingehen und Fragen stellen.

Anfang Mai wird die Bundeszentrale für politische Bildung zudem ihren berühmten Wahl-O-Mat freischalten. Dort kannst Du Fragen zu Deinen Positionen beantworten und bekommst angezeigt, welche Parteien und politischen Vereinigungen so ähnlich entscheiden würden wie Du.

Der Redaktion des Wahl-O-Mats gehören auch Jung- und Erstwähler an. Falls Du Dir vorstellen kannst, auch mal mitzumachen: klick hier.

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Normalerweise nicht. Das Einwohnermeldeamt in Deiner Stadt oder Gemeinde sieht, dass Du das nötige Mindestalter erreicht hast und trägt Dich automatisch ins Wählerverzeichnis Deines Wahlbezirks ein. Alle nötigen Unterlagen bekommst Du zugeschickt und Du kannst dann in dem Dir zugeteilten Wahllokal ganz in Deiner Nähe wählen.

Ausnahme: Du ziehst in den letzten sechs Wochen vor der Wahl um und wechselst damit den Wahlbezirk. Dann musst Du an Deinem neuen Wohnort beantragen, dass Du ins Wählerverzeichnis aufgenommen wirst. Das kannst Du zum Beispiel bei der Anmeldung Deiner Wohnung machen. Alternativ kannst Du aber auch im alten Wahlbezirk abstimmen.

Wenn Du weniger als drei Wochen an der neuen Adresse wohnst, wählst Du auf jeden Fall im alten Wahlbezirk, zum Beispiel per Briefwahl. Wie das funktioniert, erklären wir Dir genauer weiter unten .

Also: Egal wo Du wohnst, es ist sichergestellt, dass Du wählen kannst.

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Rechtzeitig vor der Wahl bekommst Du von Deinem zuständigen Wahlamt einen Brief. Darin findest Du Deine Wahlbenachrichtigung. Das ist ein Zettel oder eine Karte mit wichtigen Informationen:

  • Was gewählt wird: das Europäische Parlament.
  • Wann gewählt wird: am 9. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr.
  • Wo gewählt wird: Du findest die genaue Adresse Deines Wahllokals. Häufig ist das eine Schule oder ein anderes öffentliches Gebäude in Deiner Nähe.

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Ganz einfach: 

  1. Du gehst am Wahltag, irgendwann zwischen 8 und 18 Uhr, in das Wahllokal, das in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

    Was Du mitnehmen musst: die Wahlbenachrichtigung und Deinen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Beides legst Du dem Personal im Wahllokal vor. Das Personal überprüft, dass Du es wirklich bist und hakt Deinen Namen im Wählerverzeichnis ab. Das ist wichtig. Andernfalls könntest Du ja mehrmals wählen gehen.
     
  2. Du bekommst einen Stimmzettel ausgehändigt. Darauf stehen alle Parteien, Organisationen oder einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten, die an der Europawahl teilnehmen. Außerdem erhältst Du den Stimmzettelumschlag.

    Anfang Mai stellen wir Dir hier einen Musterstimmzettel zur Verfügung. Dann kannst Du schon einmal schauen.
     
  3. Du gehst in die Wahlkabine und setzt genau ein Kreuz dort, wo Du es setzen willst. Das ist wichtig: nur ein Kreuz. Du hast bei der Wahl zum Europäischen Parlament eine Stimme. Setze das Kreuz möglichst präzise in das dafür vorgesehene Feld. So vermeidest Du Missverständnisse bei der Auszählung.
     
  4. Du steckst den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und verschließt ihn.
     
  5. Du verlässt die Wahlkabine, gehst zur Wahlurne und wirfst den Stimmzettelumschlag ein.

Fertig.

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Es kann passieren, dass Du den Stimmzettel ungültig machst. Dann darf Deine Stimme nicht mitgezählt werden. Wann passiert das?

  • Du setzt mehr als ein Kreuz.
  • Du setzt ein Smiley statt eines Kreuzes (alles schon vorgekommen…).
  • Du streichst den Wahlzettel durch.
  • Du schreibst oder malst etwas hinzu, etwa einen Smiley.
  • Du unterschreibst. Damit brichst Du das Wahlgeheimnis.
  • Du fotografierst den ausgefüllten Wahlschein und lädst ihn irgendwo hoch, zum Beispiel bei Social Media. Auch damit brichst Du das Wahlgeheimnis und Deine Stimme ist im Zweifel ungültig. Also: Besser keine Selfies aus der Wahlkabine.

Was ist, wenn ich mein Kreuz versehentlich falsch setze?

Keine Bange, das passiert auch Menschen, die schon öfter wählen waren. Du kannst zum Beispiel das falsch ausgefüllte Feld ausmalen und das Kreuz neu an die richtige Stelle setzen. Beim Auszählen wird Dein Stimmzettel dann erstmal beiseitegelegt. Am Ende der Auszählung schauen sich die Wahlhelfenden Deinen Stimmzettel an und stellen gemeinsam fest, ob Dein Wille trotzdem unmissverständlich zu erkennen ist. Ist das so, wird Deine Stimme mitgezählt. Wenn Dir das zu unsicher ist, kannst natürlich auch nach einem neuen Stimmzettel fragen.

Zusammengefasst: Vergib nur eine Stimme. Drücke Deinen Willen unmissverständlich aus. Unterlasse alles, was Deine Person mit Deinem ausgefüllten Stimmzettel in Verbindung bringt. Dann kann gar nichts schief gehen.

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Auch das ist kein Problem. Dafür gibt es die Briefwahl. Die Briefwahl kannst Du persönlich, schriftlich oder online beantragen.

Persönlich:

Jede Kommune muss vor der Wahl eine Briefwahlstelle einrichten. Auf Deiner Wahlbenachrichtigung steht, wo Du diese Briefwahlstelle findest und wann sie geöffnet hat. Da gehst Du hin. Deine Wahlbenachrichtigung nimmst Du mit. Darauf kreuzt Du die Option „Briefwahl“ an und gibst die Benachrichtigung in der Briefwahlstelle ab. Du bekommst die nötigen Unterlagen für die Briefwahl ausgehändigt und kannst sie mitnehmen – oder gleich vor Ort wählen.

Schriftlich:

Du kreuzt auf der Wahlbenachrichtigung an, dass Du Briefwahl machen möchtest und schickst sie in einem Umschlag mit Briefmarke per Post an die Briefwahlstelle. Einige Tage später erhältst Du Deine Unterlagen.

Du kannst auch einen formlosen Antrag faxen oder mailen. Folgendes musst Du dabei aufschreiben:

  • dass Du die Unterlagen für die Briefwahl haben willst.  
  • Deinen Vor- und Nachnamen.
  • Dein Geburtsdatum.
  • Deine Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.

Online:

In vielen Kommunen kannst Du die Briefwahlunterlagen auch online beantragen. Gib einfach in der Suchmaschine „Wahlamt“ und den Namen Deines Wohnortes ein. Dann solltest Du auf die richtige Seite kommen.

Was bei der Briefwahl wichtig ist:

Die Briefwahlunterlagen bestehen aus:

  • einem Stimmzettel
  • einem Stimmzettelumschlag (blau)
  • einem Wahlschein
  • dem amtlichen Wahlbriefumschlag (rot)
  • einem Merkblatt für die Briefwahl

Bei der Briefwahl passiert es immer wieder, dass Stimmen versehentlich ungültig abgegeben werden. Damit Deine Stimme zählt, muss Du folgendes beachten:

  1. Den Stimmzettel füllst Du genauso aus, wie Du es im Wahllokal tätest: nur ein Kreuz, unmissverständlich gesetzt.
  2. Den ausgefüllten Stimmzettel steckst Du in den blauen Stimmzettelumschlag und verschließt ihn.
  3. Dann füllst Du den Wahlschein aus. Im Wahllokal würde das Personal überprüfen, dass Du es wirklich bist und dass Du nur einmal wählen gehst. Bei der Briefwahl musst Du Deine Identität selbst eidesstattlich versichern. Das tust Du, indem Du den Wahlschein ausfüllst. Nicht vergessen: Ort, Datum, Unterschrift. Sonst zählt der Wahlschein nicht und Deine Stimme wird nicht angenommen.
  4. Du packst den ausgefüllten Wahlschein und den verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag in den roten amtlichen Wahlbriefumschlag, verschließt ihn und steckst ihn in den nächsten Briefkasten. Am besten tust Du das bis spätestens zum 6. Juni 2024. Kommt Dein Wahlbrief zu spät an, wird er nicht mehr berücksichtigt. Für den Wahlbrief brauchst Du keine Marke.

Unbedingt beachten:

Nimm nur den amtlichen Wahlbriefumschlag, keinesfalls einen eigenen. Die Briefwahlstelle muss sofort sehen, dass sie einen Wahlbrief in der Hand hat. Ein normaler Briefumschlag würde gleich nach der Ankunft geöffnet. Ein Wahlbrief, der vor dem 9. Juni, 18 Uhr, geöffnet wird, ist ungültig. Deine Stimme wäre damit raus.

Stecke niemals Deinen Wahlschein zusammen mit dem offenen Stimmzettel in einen Umschlag. Sonst ist bei der Auszählung nachvollziehbar, wie Du abgestimmt hast. Das Wahlgeheimnis wäre verletzt, Deine Stimme damit ungültig. Also: ausgefüllter Stimmzettel in den blauen Umschlag, blauer Umschlag plus ausgefüllter Wahlschein in den roten Umschlag.

Alles klar?

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Kein Problem. Schau mal auf der Seite des Wahlamtes Deiner Kommune. Da stehen die Wahllokale. Geh einfach in eines und zeige Deinen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Dann bekommst Du den Wahlschein trotzdem und kannst abstimmen.

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Unter rund 350 Millionen wahlberechtigten EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern kann Deine eigene einzelne Stimme auf den ersten Blick etwas verloren wirken. Aber wenn Du in Deiner Familie oder in der Schule etwas durchsetzen willst, das Dir am Herzen liegt, suchst Du Dir dafür Verbündete, oder? So ähnlich ist das bei der Wahl. Bei einer demokratischen Wahl stehst mit Deiner Meinung eben nicht alleine, sondern zusammen mit allen, die ähnlich entscheiden würden wie Du.

Im EU-Parlament wechseln Mehrheiten häufig

Das gilt auch für die Arbeit im Europäischen Parlament. Da dieses – im Gegensatz zu Bundes- oder Landtag – keine Regierung hervorbringt, stimmen die Abgeordneten oft nicht mit dem Rest ihrer Fraktion, sondern schmieden je nach Thema wechselnde Bündnisse. Es ist immer wichtig, dass ein Parlament möglichst genauso vielfältig ist wie die Gesellschaft. Auf EU-Ebene bietet Vielfalt aber besonders viele spannende Möglichkeiten, Mehrheiten zu finden und eigene Inhalte demokratisch durchzusetzen.

Bei der Wahl zum Europa-Parlament haben die einzelnen Stimmen zudem ein besonderes Gewicht, weil es hier (noch) keine 5-Prozent-Hürde gibt. Je nachdem, wie viele Menschen ihre Stimme abgeben, haben es Kleinstparteien auch schon mit weniger als einem Prozent der abgegebenen Stimmen zu einem Sitz im Europäischen Parlament geschafft. (Wenn Du wissen willst, was eine Fünf-Prozent-Hürde ist: Schau mal in unserem Eurpa-Dossier
.)

Also: Deine Stimme hat mehr Einfluss als Du vielleicht denkst. Sie sollte deshalb auch unter 350 Millionen anderen Stimmen nicht fehlen.

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